Navigieren zu:

Solaranlage

Weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige bedürfen gemäß dem Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006 nicht bewilligungspflichtige Photovoltaikanlagen sowie thermische Solaranlagen.

Trotz dieser Anzeigefreiheit müssen jedoch die baurechtlichen und raumordnungsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Es ist daher erforderlich zu prüfen oder sich zu erkundigen, ob der geplante Aufstellungsort die geeignete Flächenwidmung aufweist bzw. ob Bestimmungen eines Bebauungsplanes oder eines Neuplanungsgebietes (zB Neuplanungsgebiet Nr. 23) der Aufstellung entgegenstehen. Um einem potenziellen Beseitungsauftrag gem § 49 Abs 6 der Oö Bauordnung zu entgehen, empfiehlt es sich daher vor der Installation Kontakt mit der zuständigen Baurechtsabteilung aufzunehmen.