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Gartenzäune / Einfriedungen

Zäune (= Einfriedungen) zählen in der Regel zu den bewilligungs- und anzeigefreien Bauvorhaben.

Gemäß § 49 Oö. Bautechnikgesetz 2013 dürfen Einfriedungen eine Höhe von 2 m über dem natürlichen Gelände generell nicht überschreiten, außer ein begründeter Verwendungszweck erfordert eine größere Höhe (zB die Errichtung einer Lärmschutzwand). Ein reiner Sichtschutz stellt jedenfalls keinen begründeten Verwendungszweck dar. Diese Rechtsvorschrift gilt jedoch nur, soweit in einem Bebauungsplan der Stadt nichts anderes (wie zB eine geringere Höhe) festgelegt ist. Für Rückfragen betreffend der Regelungen in einem etwaig geltenden Bebauungsplan ist die FA für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung zu kontaktieren.

Einfriedungen dürfen direkt an der Nachbargrundstücksgrenze errichtet werden. Für jedes (auch nicht anzeigepflichtige) geplante Bauvorhaben zu einer öffentlichen Verkehrsfläche hin ist jedoch innerhalb eines Bereichs von acht Metern neben dem Straßenrand die Zustimmung der Straßenverwaltung einzuholen (§ 18 Oö. Straßengesetz 1991). Bei Verkehrsflächen der Stadt ist dies der Bürgermeister (vertreten durch die FA für Tiefbau, DSt. Tiefbau), bei Verkehrsflächen des Landes ist dies die Landesstraßenverwaltung. Weiters ist die Ausführung der Einfriedung mit der FA für Hochbau und Altstadterhaltung, DSt. Städtischer Hochbau abzustimmen.

Für Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,50 Meter, sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung oder Absturzsicherung mit einer Gesamthöhe von mehr als 2,50 Meter über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände besteht hingegen eine Anzeigepflicht (§ 25 Abs. 1 Z. 14 Oö. Bauordnung 1994).

 

Kontaktdaten:

FA für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung: stadtplanung@steyr.gv.at
FA für Hochbau und Altstadterhaltung, DSt. Städtischer Hochbau: hochbau@steyr.gv.at
FA für Tiefbau, DSt. Tiefbau: tiefbau@steyr.gv.at

Unterlagen: 

  • Ausgefülltes Formular
  • Lageplan
  • Ausreichende Beschreibung

Weitere Informationen:
Bauanzeige