Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die schriftliche Bestätigung, dass die darin bezeichnete Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann unter anderem durch Abstammung oder durch Verleihung erworben werden.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist der Hauptwohnsitz in Österreich.
Um Staatsbürgerschaftsnachweise ausstellen zu können, müssen alle Daten vollständig im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) erfasst sein.
Deshalb ersuchen wir vorab um telefonische Kontaktaufnahme unter +437252 575 236, damit wir dies mit Ihnen gemeinsam abklären können.
Sind alle Daten vollständig im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) erfasst, kann von jeder Gemeinde ein neuer Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden!
Terminvereinbarung:
Neuausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises: telefonisch unter +43 7252 575 236
Weitere Informationen:
Staatsbürgerschaftsnachweis oesterreich.gv.at